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Caprez Bestattungen AG
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Amtliche Todesurkunde

https://www.chur.ch/online-schalter/16973/detail. Der Auftrag zur Bestellung der Todesurkunde durch Caprez Bestattungen ist über das dem Zivilstandsamt zugestellten Formular «Bestattungsauftrag» ebenfalls möglich.

Zum Bezug der amtlichen Todesurkunde sind in dieser Reihenfolge berechtigt:

  • Letzter Ehegatte (Witwer /Witwe)
  • Kinder des / der Verstorbenen
  • Hatte der /die Verstorbene kein /-e Ehegatte / Ehegattin oder Kinder, können unter bestimmten Abklärungen die Geschwister oder Eltern des / der Verstorbenen eine Urkunde bestellen
  • Personen, die eine Urkunde über die rechtskräftige Einsetzung als Willensvollstrecker vorlegen können
  • Personen, die eine Erbbescheinigung vorlegen können und erbberechtigt sind

Eine Beistandschaft endet grundsätzlich mit dem Tod. Trotzdem kommt es vor, insbesondere wenn keine Verwandten bekannt sind, dass ein Beistand eine Todesurkunde beim Zivilstandsamt für den / die Verstorbene beantragt. In diesem Fall muss der Beistand die betreffende Urkunde schriftlich unter Vorlage der Ernennungsurkunde der Beistandschaft direkt beim Zivilstandsamt bestellen.

Familienbüchlein sind heute als amtliche Dokumente nicht mehr in Gebrauch. Wenn die Angehörigen dennoch einen Eintrag des Todesfalls wünschen, können sie das Familienbüchlein dem Zivilstandsamt zusenden. Dieser Eintrag wird dann kostenlos vorgenommen.

 

Wozu wird die amtliche Todesurkunde benötigt?

Sie dient dazu, Abmeldungen bei Versicherungen, bei der Post, dem Telefonanbieter, etc. zu tätigen. Zu diesem Zweck können Kopien der Originalurkunde angefertigt und an die betreffenden Empfänger verschickt werden. Die Ausstellung einer Erbenbescheinigung ist ebenfalls nur mittels einer amtlichen Todesurkunde d.h. nach der Beurkundung des Todesfalles möglich. Zuständig für die Ausstellung einer Erbenbescheinigung und eventuell Ausschlagung einer Erbschaft ist das Regionalgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.