Was tun?
Nehmen Sie sich Zeit.
Es gibt nichts, was in diesem Moment von Eile ist. Auch wenn Sie das Bedürfnis verspüren, sofort ins Handeln zu kommen, um der Ohnmacht welche die Situation in Ihnen auslöst, entgegen zu wirken. Entschleunigen Sie die Situation.
Es kann aber trotzdem entlastend sein, wenn Sie früh das Bestattungsinstitut kontaktieren. Bei einem ersten Telefonat können wir offene Fragen klären. Dies gibt Halt und Raum für die eigene Trauer.
Zu Hause verstorben
Benachrichtigen Sie als erstes Ihren Hausarzt oder den Notfallarzt. Dieser stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Danach dürfen Sie das Bestattungsinstitut informieren und Ihre Wünsche für das weiter Vorgehen besprechen. Es ist sehr gut möglich eine verstorbene Person bis am nächsten Tag im Sterbebett ungekühlt aufzubahren.
Im Spital oder Altersheim verstorben
Die Heim-/Spitalleitung informiert Sie über die örtlichen Bräuche und Abläufe. Nehmen Sie baldmöglichst mit uns Kontakt auf, um die weiteren Schritte zu besprechen. Viele der offenen Fragen klären sich bei einem ersten Telefonat. Auch im Altersheim ist es meistens möglich eine Person über Nacht im Sterbebett aufzubahren.
Eines gewaltsamen Todes verstorben
Bei Unfall, Suizid oder einem Tötungsdelikt müssen Sie die Polizei benachrichtigen. Die Polizei wird alle weiteren Schritte in die Wege leiten. Die polizeiliche Untersuchung kann einige Tage dauern. Wir empfehlen Ihnen, trotzdem mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihnen die brennenden Fragen beantworten können.